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Für Kliniksozialdienste, Haus- & Fachärzte

Arzt schreibt Antrag für mobile geriatrische Rehabilitation

Wo wir aktiv sind:

Unser Versorgungsgebiet

Die folgende Google Maps Karte zeigt unser aktuelles Versorgungsgebiet. Wir möchten Sie einladen für Patient:innen, welche innerhalb der gelb schraffierten Fläche wohnhaft sind (daheim oder im Pflegeheim) Anträge zu stellen. Ab dem 01.09.2024 erweitern wir das Versorgungsgebiet zudem um die städtischen Gebiete von Schwarzenbach an der Saale, Rehau und Regnitzlosau (rot markiert). Anträge Außerhalb unseres Versorgungsgebietes bzw. außerhalb der schwarzen Ausschlusslinien können wir im Moment nicht versorgen. 

Versorgte Postleitzahlen

Der Weg zu mobiler geriatrischer Rehabilitation:

Wir unterstützen Ihre geriatrischen Patient:innen

Nachfolgend erläutern wir, wie Sie für Ihre Patient:innen eine mobile geriatrische Rehabilitation beantragen können und wie diese abläuft. Zudem stellen wir Dokumentenvorlagen für die Antragstellung zur Verfügung.

Dokumentenvorlagen für die Antragsstellung:

Wann mobile geriatrische Rehabilitation begründet ist:

Indikation MoGeRe

Die mobile geriatrische Rehabilitation ist für Ihre Patient:innen besonders geeignet, wenn eine der folgenden Indikationen vorliegt:

  • Patient:in ist nicht in der Lage, eine stationäre oder tagesklinische Rehabilitationseinrichtung aufzusuchen
  • Aktivitäten des alltäglichen Lebens sind nicht nur vorübergehend beeinträchtigt
  • Es liegen kognitive Einschränkungen oder psychische Erkrankungen vor
  • Es liegt eine Demenz vor
  • Es liegt eine schwere Behinderungen oder Pflegebedarf vor
  • Patient:in ist besonders auf die vertraute Umgebung und Angehörigen angewiesen
  • Wenn der ausdrückliche Wunsch auf Rehabilitation im häuslichen Umfeld geäußert wird

 

Die mobile geriatrische Rehabilitation ist für Ihre Patient:innen nicht indiziert, wenn:

  • alltagsrelevante Aktivität und Mobilität uneingeschränkt vorhanden ist
  • die gesundheitliche Situation so instabil ist, dass eine ständige ärztliche Überwachung erforderlich ist
  • die häusliche Versorgung nicht gesichert ist
  • die Angehörigen bzw. andere Bezugspersonen die Rehabilitation zu Hause nicht unterstützen können

Sie haben Fragen zur Versorgung Ihrer Patient:innen?